Jahresabschluss › Jahresabschluss erstellen
Jahresabschluss
Jahresabschluss erstellen – von der Saldenliste zum fertigen HGB-Abschluss
Den Jahresabschluss zu erstellen heißt, aus den Kontensalden eines Geschäftsjahres eine HGB-konforme Bilanz, GuV und – je nach Größenklasse – Anhang und Lagebericht abzuleiten. Jahresabschluss.io übernimmt die Kontenzuordnung KI-gestützt, rechnet alle Summen und bereitet die Offenlegung vor. Den ersten Abschluss erstellen Sie gratis.
In vier Schritten zum Jahresabschluss
1. Saldenliste hochladen
Laden Sie die Summen- und Saldenliste aus Ihrer Buchhaltung hoch – als CSV, Excel oder Export aus Kanzlei Software. Alternativ übernehmen Sie die Zahlen aus dem Vorjahr.
2. Kontenzuordnung prüfen
Die KI ordnet jedes Konto der passenden HGB-Position zu – auch bei individuellen Kontenrahmen. Sie prüfen den Vorschlag und korrigieren bei Bedarf.
3. Bestandteile erstellen
Bilanz, GuV und – je nach Größenklasse – Anhang und Lagebericht entstehen automatisch, inklusive Vorjahresvergleich und Konsistenzprüfungen.
4. Prüfen, freigeben, offenlegen
Sie geben den fertigen Abschluss frei und bereiten die Offenlegung beim Unternehmensregister vor. Die fachliche Kontrolle bleibt bei Ihnen.
Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss?
Jeder Kaufmann stellt mindestens eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf (§ 242 HGB). Kapitalgesellschaften erweitern den Abschluss um den Anhang (§ 264 HGB); mittelgroße und große Gesellschaften ergänzen einen Lagebericht (§ 289 HGB). Kleine Gesellschaften dürfen verkürzte Gliederungen nutzen, Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können den Anhang unter Voraussetzungen sogar ersetzen.
Wozu Ihre Gesellschaft verpflichtet ist, hängt von Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab. Der Größenklassen-Rechner ermittelt Ihre Klasse in Sekunden.
Jahresabschluss erstellen – je nach Rechtsform
Der Ablauf ist gleich, die Pflichten unterscheiden sich: Die GmbH erstellt den vollständigen HGB-Abschluss mit Anhang und Offenlegung; die UG (haftungsbeschränkt) ist meist Kleinst- oder kleine Gesellschaft mit Erleichterungen und § 5a-Rücklage. Wer den Abschluss selber machen will, behält die Freigabe in jeder Phase.
Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung
Aufstellung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag (§ 264 Abs. 1 HGB) – für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften bis zu 6 Monate. Feststellung: bei der GmbH innerhalb von 8 Monaten durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG); kleine GmbHs haben bis zu 11 Monate. Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Ihre konkreten Termine berechnet der Fristenrechner.
Selbst erstellen statt erstellen lassen
Sie müssen den Jahresabschluss nicht von einer Kanzlei erstellen lassen. Wer die Buchhaltung ohnehin im Haus hat, kann den Abschluss selbst erstellen – und spart die Honorare nach StBVV. Wie das ohne externe Beratung funktioniert, zeigt Jahresabschluss ohne Steuerberater; eine Kostengegenüberstellung finden Sie unter Jahresabschluss Kosten.
Häufige Fragen
Wie erstellt man einen Jahresabschluss?
Ein Jahresabschluss entsteht in vier Schritten: Saldenliste hochladen, Konten den HGB-Positionen zuordnen, die Bestandteile (Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht) aufstellen und den Abschluss prüfen, feststellen und offenlegen. Software wie Jahresabschluss.io automatisiert die Zuordnung und die Berechnungen.
Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss nach HGB?
Kapitalgesellschaften stellen mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf (§ 242 HGB). Hinzu kommen der Anhang (§ 264 HGB) und – für mittelgroße und große Gesellschaften – der Lagebericht (§ 289 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften können den Anhang unter Voraussetzungen ersetzen.
Kann ich den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen?
Ja. Mit Jahresabschluss.io stellen Sie den HGB-Abschluss selbst auf: Sie laden die Saldenliste hoch, prüfen die KI-Zuordnung und geben das Ergebnis frei. Ein Steuerberater ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – die Verantwortung für die Richtigkeit tragen die gesetzlichen Vertreter.
Welche Fristen gelten für die Aufstellung?
Kapitalgesellschaften stellen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag auf (§ 264 Abs. 1 HGB); kleine und Kleinstkapitalgesellschaften haben bis zu sechs Monate Zeit. Die Feststellung erfolgt bei der GmbH innerhalb von acht Monaten (§ 42a GmbHG), die Offenlegung binnen zwölf Monaten (§ 325 HGB).
Was kostet es, den Jahresabschluss selbst zu erstellen?
Deutlich weniger als die Erstellung durch eine Kanzlei. Bei Jahresabschluss.io erstellen Sie Ihren ersten Abschluss gratis und zahlen danach pro Geschäftsjahr – ohne laufende Steuerberater-Honorare nach StBVV.