UG Jahresabschluss

UG (haftungsbeschränkt) – Jahresabschluss einfach erstellen

Auch die UG ist als Kapitalgesellschaft zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Jahresabschluss.io macht den Prozess so einfach wie möglich.

Was die UG beachten muss

  • Bilanz und GuV sind Pflicht
  • Anhang oft nicht nötig bei Kleinstkapitalgesellschaften
  • Offenlegung im Bundesanzeiger ist Pflicht
  • Verkürzte Darstellung bei Kleinstkapitalgesellschaften

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Muss eine UG (haftungsbeschränkt) einen Jahresabschluss erstellen?

Ja. Die UG ist eine Kapitalgesellschaft und unterliegt denselben HGB-Pflichten wie eine GmbH. Ein Jahresabschluss mit Bilanz und GuV ist Pflicht, ebenso die Offenlegung im Bundesanzeiger.

Nicht zwingend, aber in der Praxis sind die meisten UGs Kleinstkapitalgesellschaften. Die Einstufung hängt von Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab. Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von deutlichen Erleichterungen.

Als Kleinstkapitalgesellschaft kann die UG eine verkürzte Bilanz und GuV einreichen und ist von der Anhangpflicht befreit. Die Offenlegung kann durch Hinterlegung statt Veröffentlichung erfolgen.

Kann ich den UG-Abschluss ohne Steuerberater erstellen?

Ja. Gerade bei Kleinstkapitalgesellschaften ist der Umfang überschaubar. Jahresabschluss.io führt Sie durch den gesamten Prozess – von der Saldenliste bis zur Offenlegung.

UG Jahresabschluss erstellen – Pflichten und Software-Workflow

Erstellen Sie den Jahresabschluss Ihrer UG (haftungsbeschränkt) HGB-konform. Mit Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften und Offenlegungsvorbereitung.

Erstellen Sie den Jahresabschluss Ihrer UG (haftungsbeschränkt) einfach und HGB-konform. Mit Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften und Offenlegungsvorbereitung.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH und damit Kapitalgesellschaft – für sie gelten Aufstellungs- und Offenlegungspflicht unverändert (§ 264 Abs. 1, § 325 HGB). Zwei Besonderheiten kommen hinzu: Nach § 5a Abs. 3 GmbHG muss die UG ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht. Und die meisten UGs sind Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatz bis 900.000 €, bis 10 Arbeitnehmer) – sie dürfen verkürzt bilanzieren, den Anhang weglassen und statt der Offenlegung nur hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).