Anhang nach HGB
Den Anhang nach HGB erstellen, ohne bei null anzufangen
Der Anhang ist oft der aufwendigste Teil des Abschlusses. Jahresabschluss.io hilft bei Pflichtangaben, Textentwürfen, Zahlenbezügen und Review im selben Prozess.
Typische Themen im Anhang
- Allgemeine Angaben zu Unternehmen und Aufstellung
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Positionen
- Organe, Arbeitnehmer, Fristen und weitere Pflichtangaben
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Das hängt von Größe, Rechtsform und den jeweils einschlägigen HGB-Regelungen ab. Jahresabschluss.io unterstützt den Workflow, die verbindliche Einordnung sollte bei Bedarf fachlich geprüft werden.
Ja. Der Workflow ist auf größenklassenabhängige Anforderungen ausgelegt und führt durch typische Angaben und Textbausteine je nach Umfang.
Kann ich Zahlen im Anhang mit Bilanz und GuV verknüpfen?
Ja. Genau das ist einer der wichtigsten Vorteile des Systems: Zahlenbezüge bleiben konsistent, statt in separaten Dokumenten gepflegt zu werden.
Ja. Die öffentlichen Beispielseiten zeigen typische Strukturen für kleinere und mittelgroße Kapitalgesellschaften.
Jahresabschluss.io unterstützt bei der Erstellung des HGB-Anhangs mit Fragebogen, Vorbelegung, Textentwürfen und Prüfprozess.
Erstellen Sie den Anhang nach HGB schneller und strukturierter. Jahresabschluss.io unterstützt Pflichtangaben, Größenklassen, Vorjahresbezug und Prüfung.
Den Anhang nach HGB erstellen, ohne bei null anzufangen
Der Anhang ist nach § 264 Abs. 1 HGB gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses; seinen Inhalt regeln die §§ 284 bis 288 HGB. Welche Angaben Pflicht sind, hängt an der Größenklasse: kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 Abs. 1 HGB von einem großen Teil des § 285-Katalogs befreit, mittelgroße nach § 288 Abs. 2 HGB von weiteren, und eine Kleinstkapitalgesellschaft darf den Anhang nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ganz weglassen, wenn sie Haftungsverhältnisse und Organkredite unter der Bilanz angibt. Diese Seite zeigt, welche Angaben für Ihre Größenklasse übrig bleiben.