Testierung Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht – was die Testierung bedeutet.
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Die Testierung ist die Erteilung eines Bestätigungsvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer. Er bescheinigt damit, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (sowie GmbH & Co. KG nach Paragraph 264a HGB) sind zur Abschlussprüfung verpflichtet. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind befreit. Die Größenklasse richtet sich nach Paragraph 267 HGB.
Der Bestätigungsvermerk enthält ein Prüfungsurteil (uneingeschränkt, eingeschränkt oder Versagung), die Grundlage dafür, Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung und des Prüfers sowie besondere Hinweise. Er wird nach IDW PS 400 erstellt.
Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk wird erteilt, wenn einzelne Beanstandungen vorliegen, diese aber nicht so wesentlich sind, dass der Abschluss insgesamt unzuverlässig wäre. Der Prüfer benennt die Einschränkungen konkret.
Die Kosten hängen von Unternehmensgröße und Komplexität ab. Für mittelgroße GmbH liegen sie typischerweise zwischen 5.000 und 20.000 EUR, für große Kapitalgesellschaften deutlich höher. Der Prüfer berechnet nach Zeitaufwand.
Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk?
Der Bestätigungsvermerk ist das öffentliche Prüfungsurteil, das dem Jahresabschluss beigefügt wird. Der Prüfungsbericht ist ein ausführlicher interner Bericht an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat mit detaillierten Prüfungsfeststellungen.