Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
Aktive und passive RAP nach HGB: Periodenabgrenzung richtig bilanzieren.
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Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen der periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Sie stellen sicher, dass Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugerechnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören (Paragraph 250 HGB).
Was ist der Unterschied zwischen aktiven und passiven RAP?
Aktive RAP (ARAP) sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (z. B. vorausbezahlte Miete). Passive RAP (PRAP) sind Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen (z. B. voraus erhaltene Mieteinnahmen).
Ein RAP muss gebildet werden, wenn eine Zahlung (Ausgabe oder Einnahme) vor dem Bilanzstichtag erfolgt und der zugehörige Aufwand bzw. Ertrag ganz oder teilweise in eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag fällt. Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Zahlung vor dem Stichtag, wirtschaftliche Zugehörigkeit nach dem Stichtag, bestimmte Zeit nach dem Stichtag.
RAP werden im Folgejahr erfolgswirksam aufgelöst. Der aktive RAP wird zum Aufwand, der passive RAP wird zum Ertrag. Bei mehrjährigen RAP erfolgt die Auflösung anteilig in jedem Jahr.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten stehen auf der Aktivseite der Bilanz (nach dem Umlaufvermögen). Passive Rechnungsabgrenzungsposten stehen auf der Passivseite (nach den Verbindlichkeiten).
Rechnungsabgrenzungsposten – aktive und passive RAP nach HGB
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) nach HGB Paragraph 250: Aktive und passive RAP, Periodenabgrenzung, Beispiele und korrekte Bilanzierung.