Rückstellungen bilanzieren nach HGB

Arten, Bewertung und korrekte Bilanzierung von Rückstellungen nach HGB.

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Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach, der Höhe nach oder der Fälligkeit nach ungewiss sind. Sie werden für künftige Ausgaben gebildet, deren wirtschaftliche Ursache im abgelaufenen Geschäftsjahr liegt (Paragraph 249 HGB).

Das HGB unterscheidet Pflichtrückstellungen (z. B. Pensionen, Steuern, Gewährleistung, ausstehende Rechnungen) und Wahlrückstellungen (z. B. Instandhaltung innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres). Aufwandsrückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind ebenfalls zulässig.

Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen (Paragraph 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit über ein Jahr) müssen abgezinst werden.

Ja. Im Anhang sind die wesentlichen Rückstellungsarten und deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr zu erläutern. Bei Pensionsrückstellungen sind zusätzlich die Bewertungsmethode und der Zinssatz anzugeben.

Was ist der Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten?

Verbindlichkeiten sind der Höhe und Fälligkeit nach sicher – sie stehen fest. Rückstellungen hingegen sind in mindestens einem Aspekt ungewiss: Höhe, Fälligkeit oder ob sie überhaupt eintreten.

Rueckstellungen bilanzieren nach HGB – Arten, Bewertung und Buchung

Rueckstellungen nach HGB Paragraph 249: Arten, Bewertung, Abzinsung und Anhangangaben. Praxisleitfaden fuer Pensionen, Steuern und Gewaehrleistung.

Rueckstellungen bilanzieren nach HGB – Arten, Bewertung und Buchung – Jahresabschluss.io