Jahresabschluss Pflichten

Welche Unternehmen müssen einen Jahresabschluss erstellen? Pflichten nach HGB für alle Rechtsformen.

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Alle Kaufleute im Sinne des HGB sind zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet (Paragraph 242 HGB). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) haben zusätzliche Pflichten wie Anhang und ggf. Lagebericht.

Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlöse und 80.000 EUR Jahresüberschuss aufweisen, sind von der Pflicht befreit (Paragraph 241a HGB).

Was sind die Pflichten einer GmbH beim Jahresabschluss?

Eine GmbH muss Bilanz, GuV und Anhang erstellen (Paragraph 264 HGB). Je nach Größenklasse kommen Lagebericht, Anlagenspiegel und Prüfungspflicht hinzu. Außerdem besteht eine Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger.

Ja. Das HGB unterscheidet vier Größenklassen: Kleinstkapitalgesellschaften, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind Erstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten.

Was passiert, wenn ich keinen Jahresabschluss erstelle?

Bei Nichtaufstellung drohen strafrechtliche Konsequenzen (Paragraph 331 HGB) und Ordnungsgelder bei Nichterlegung. Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden.

Reine Personengesellschaften (OHG, KG) sind grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig. Ausnahme: Kapitalgesellschaften und Co. (z. B. GmbH und Co. KG) unterliegen den gleichen Offenlegungspflichten wie Kapitalgesellschaften.

Jahresabschluss Pflichten – Wer muss einen Abschluss erstellen?

Ueberblick ueber die Jahresabschluss-Pflichten nach HGB: Welche Rechtsformen, Groessenklassen und Fristen gelten? Aufstellungs-, Pruefungs- und Offenlegungspflicht.