Jahresabschluss UG selber machen

Die UG ist meist eine Kleinstkapitalgesellschaft – ihr Jahresabschluss ist besonders schlank und ideal zum Selbermachen: verkürzte Bilanz, § 5a-Pflichtrücklage und Hinterlegung statt Offenlegung.

Das gilt speziell für die UG

  • Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB): verkürzte Bilanz und GuV, Anhang entbehrlich
  • § 5a-Pflichtrücklage: ein Viertel des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage
  • Hinterlegung statt Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 326 Abs. 2 HGB)
  • E-Bilanz an das Finanzamt bleibt auch für die kleine UG Pflicht

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