Anlagenverzeichnis und Anlagespiegel

Einzelaufstellung der Anlagenbuchhaltung und verdichtete Anhang-Tabelle nach § 284 Abs. 3 HGB — zwei Ebenen, ein Anlagevermögen.

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Was ist der Unterschied zwischen Anlagenverzeichnis und Anlagespiegel?

Das Anlagenverzeichnis ist die interne Einzelaufstellung aller Anlagegüter mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und Buchwert — die Grundlage der Anlagenbuchhaltung. Der Anlagespiegel (auch Anlagengitter) ist die verdichtete Anhang-Tabelle nach § 284 Abs. 3 HGB, die je Bilanzposten die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr zeigt.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften als Teil des Anhangs (§ 284 Abs. 3 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften sind befreit (§ 288 Abs. 1 HGB), erstellen den Spiegel aber häufig freiwillig — Banken fragen ihn regelmäßig an.

Ausgehend von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten: Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres, die kumulierten Abschreibungen, die Abschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Buchwerte am Anfang und Ende. Das nennt sich Bruttodarstellung — Kosten und Abschreibungen werden getrennt fortgeschrieben.

Praktisch jedes Unternehmen mit Anlagevermögen. Steuerlich sind besondere Verzeichnisse für bestimmte Wirtschaftsgüter vorgeschrieben (etwa § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG bei abweichender steuerlicher Wahlrechtsausübung, § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG für GWG); bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung verlangt § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG ein laufendes Verzeichnis der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter, und die Anlage AVEUER übermittelt die Anlagegüter elektronisch.

Ja — die End-Buchwerte je Spiegel-Zeile müssen exakt den Bilanzposten des Anlagevermögens entsprechen, und der Anfangsbestand muss an die Vorjahres-Schlusswerte anschließen. Differenzen zwischen Spiegel, Anlagenbuchhaltung und Hauptbuch sind ein klassischer Prüfungsbefund.