Kanzlei Software Alternative: Jahresabschluss selbst erstellen
Alternative zu Kanzlei Software ohne Kanzlei-Zugang: KI erstellt Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz und Steuererklärungen automatisch aus Ihrer Buchhaltung – HGB-konform, in Minuten statt Wochen.
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Ja. Exportieren Sie aus Kanzlei-Software Ihre Summen- und Saldenliste als CSV oder Excel und laden Sie sie hoch. Die KI erkennt den Kontenrahmen (SKR03/SKR04) automatisch und ordnet jedes Konto der passenden HGB-Position zu. Alternativ funktioniert der Import auch per PDF oder XBRL, oder Sie buchen laufend direkt in der integrierten Buchhaltung.
Ja. Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden von der KI erkannt, kontiert und verbucht – SKR03/SKR04, GoBD-konform, inklusive Umsatzsteuer-Voranmeldung. Diese Buchungen fließen ohne Export direkt in den Jahresabschluss. Sie können aber auch weiterhin extern buchen und nur die Saldenliste übernehmen.
Ja. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die E-Bilanz entstehen aus demselben Datenbestand – ohne doppelte Erfassung. Die E-Bilanz wird für die Übermittlung an die Finanzverwaltung vorbereitet.
Nein. Sie behalten Ihre bestehende Buchhaltung und exportieren nur die Saldenliste. Wenn Sie möchten, führen Sie Ihre laufende Buchhaltung später ebenfalls auf derselben Plattform – nötig ist das für den Jahresabschluss aber nicht.
Ja. Sie können jederzeit einsteigen. Vorhandene Vorjahreszahlen werden übernommen, sodass Bilanz und GuV eine korrekte Vorjahresspalte enthalten – auch wenn der Vorabschluss noch woanders erstellt wurde.
Ja. Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht folgen der offiziellen HGB-Taxonomie. Größenklassen nach § 267 / § 267a HGB, die Anhang-Pflichtangaben und die Offenlegungsanforderungen werden automatisch berücksichtigt, inklusive laufender Plausibilitäts- und Konsistenzprüfungen.