Bilanz aufstellen

Pflicht, Aufbau und Ablauf der Bilanzaufstellung nach HGB.

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Bilanz aufstellen bezeichnet den gesamten Prozess von der Zusammenstellung der Buchhaltungsdaten über die Abschlussbuchungen bis zur fertigen Bilanz. Es umfasst mehr als nur die technische Erstellung – auch die inhaltliche Prüfung und Freigabe gehören dazu.

Alle Kaufleute nach HGB müssen eine Bilanz aufstellen (Paragraph 242 HGB). Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) gelten zusätzliche Vorschriften nach Paragraph 264 HGB. Freiberufler und Kleingewerbetreibende unter den Schwellenwerten sind befreit.

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate nach dem Geschäftsjahresende aufstellen (Paragraph 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz aufstellen und Bilanz erstellen?

Bilanz aufstellen ist der übergeordnete, rechtliche Begriff für den gesamten Prozess inklusive Verantwortung der Geschäftsführung. Bilanz erstellen bezieht sich eher auf die technische Umsetzung – also das eigentliche Zusammenstellen der Zahlen.

Ja. Die Geschäftsführung ist für die Aufstellung verantwortlich und kann dies selbst tun oder Software wie Jahresabschluss.io nutzen. Ein Steuerberater ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber bei komplexen Sachverhalten sinnvoll sein.

Bilanz aufstellen – Pflicht, Aufbau und Ablauf nach HGB

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Die Bilanzaufstellung ist eine der zentralen Pflichten der Geschäftsführung. Von der Zusammenstellung der Buchhaltungsdaten über die Abschlussbuchungen bis zur fertigen Bilanz – hier erfahren Sie, was dabei zu beachten ist und wie Software den Prozess beschleunigt.