Lagebericht-Pflicht · § 264 Abs. 1 HGB / § 267 HGB

Lagebericht-Pflicht nach HGB: Wer muss, wer ist befreit?

Ob ein Lagebericht Pflicht ist, hängt allein an der Größenklasse: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihn aufstellen, kleine und Kleinstgesellschaften sind befreit. Maßgeblich sind § 264 Abs. 1 und § 267 HGB.

Wer ist verpflichtet – und wer nicht?

  • Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB): kein Lagebericht
  • Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB): kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 4)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB): Lagebericht Pflicht
  • Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB): Lagebericht Pflicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren