Lagebericht-Pflicht · § 264 Abs. 1 HGB / § 267 HGB
Lagebericht-Pflicht nach HGB: Wer muss, wer ist befreit?
Ob ein Lagebericht Pflicht ist, hängt allein an der Größenklasse: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihn aufstellen, kleine und Kleinstgesellschaften sind befreit. Maßgeblich sind § 264 Abs. 1 und § 267 HGB.
Wer ist verpflichtet – und wer nicht?
- Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB): kein Lagebericht
- Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB): kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 4)
- Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB): Lagebericht Pflicht
- Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB): Lagebericht Pflicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren