Buchhaltung · Kosten im Überblick

Was kostet Buchhaltungssoftware wirklich?

Der Preis auf der Startseite ist selten der Preis, den ein Betrieb am Ende zahlt: Lizenzgebühren, Wartungsverträge, Zusatzmodule für Bankimport oder Belegerfassung und Support-Pakete kommen bei vielen Anbietern nachträglich hinzu. Dieser Überblick zeigt, worauf beim Kostenvergleich zu achten ist, und was in der KI-Buchhaltung ab 125 € je Gesellschaft und Monat tatsächlich enthalten ist.

Drei verbreitete Preismodelle im Vergleich

Wie Buchhaltungssoftware am Markt typischerweise abgerechnet wird

Klassische Lizenz mit Wartungsvertrag

Klassische, lokal installierte Buchhaltungsprogramme werden häufig über eine Grundlizenz plus jährlichen Wartungs- oder Updatevertrag abgerechnet. Zusatzfunktionen wie Anlagenbuchhaltung, Kostenstellenrechnung oder ein Kanzlei-Software-Export sind bei manchen Anbietern separate, kostenpflichtige Module. Die tatsächlichen Jahreskosten ergeben sich damit erst aus Grundlizenz, Wartung und den benötigten Zusatzmodulen zusammen – nicht aus dem auf der Website beworbenen Einstiegspreis.

Cloud-Abonnement mit Nutzerstaffel

Viele webbasierte Anbieter berechnen einen monatlichen Betrag pro Nutzer, oft gestaffelt nach Funktionsumfang: eine Basisstufe für einfache Belegerfassung, höhere Stufen für Bankimport, Kostenstellen oder Auswertungen. Wer erst später merkt, dass eine benötigte Funktion nur in der teureren Stufe enthalten ist, zahlt effektiv mehr als den ursprünglich verglichenen Einstiegspreis.

Kostenlose Basisversion mit kostenpflichtigem Ausbau

Manche Anbieter werben mit einer dauerhaft kostenlosen Version, die aber Belegmengen, Nutzerzahl oder Funktionen wie Bankimport und Kanzlei-Software-Export begrenzt. Sobald der Betrieb über diese Grenzen wächst, wird der Wechsel in eine kostenpflichtige Stufe nötig – häufig zu einem Zeitpunkt, an dem eine Migration der bereits gebuchten Daten zusätzlichen Aufwand bedeutet.

Was im Buchhaltungs-Abo ab 125 € je Gesellschaft und Monat enthalten ist

  • Doppelte Buchführung mit SKR03 und SKR04, keine separate Kontenrahmen-Freischaltung
  • KI-Belegerfassung und KI-Kontierung für Rechnungen per Foto oder PDF
  • Bankimport per Kontoauszug, CSV oder CAMT mit automatischem OPOS-Abgleich
  • Anlagenbuchhaltung mit laufender AfA-Berechnung
  • GoBD-konformes Kassenbuch mit Festschreibung
  • Datenbasis für die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie Dauerfristverlängerung
  • Kanzlei-Software-Export mit Buchungsstapel und Summen- und Saldenliste für den Steuerberater

Warum keine versteckten Modulkosten anfallen

Der Preis ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (Kleinst 125 €, Klein 150 €, Mittelgroß 300 €, Groß auf Anfrage; 1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat) gilt unabhängig davon, ob Bankimport, Anlagenbuchhaltung, Kassenbuch oder Kanzlei-Software-Export genutzt werden – diese Funktionen sind fester Bestandteil der Buchhaltung, nicht separat freizuschaltende Zusatzmodule; Steuererklärungen und Jahresabschluss sind ebenfalls im Abo enthalten. Das erleichtert die Kalkulation, weil die monatlichen Kosten mit der Größenklasse sowie der Zahl der Gesellschaften und Nutzer skalieren, nicht mit der Anzahl der genutzten Funktionen.

Für die Kostenkalkulation zählt vor allem die Zahl der Personen, die tatsächlich buchen oder Belege prüfen – nicht die Zahl der Belege oder Buchungen selbst. Ein wachsendes Belegvolumen führt damit nicht automatisch zu höheren Kosten, solange sich die Zahl der Nutzer nicht ändert.

Kosten, die bei jedem Anbieter zusätzlich entstehen können

Kosten für die Migration bestehender Daten

Beim Wechsel von einer bestehenden Lösung – etwa aus Excel, Kanzlei-Software oder Lexware – entsteht ein einmaliger Aufwand für die Aufbereitung der Saldenliste und die Neuanbindung von Bank und Belegerfassung. Ein direkter automatischer API-Import aus Fremdsystemen existiert nicht, unabhängig vom gewählten Anbieter; die Migration läuft über Saldenliste-, Bank- und Beleg-Upload.

Kosten für die Kanzlei bleiben getrennt

Die Kosten der Steuerkanzlei für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Beratung sind unabhängig vom Preis der Buchhaltungssoftware und werden separat vereinbart. Der Kanzlei-Software-Export reduziert dabei den Aufbereitungsaufwand für die Kanzlei, ersetzt aber nicht deren Honorar für die eigentliche steuerliche Leistung.

Worauf beim Kostenvergleich konkret zu achten ist

  • Ist der beworbene Preis der Endpreis, oder kommen Module für Bankimport, Anlagenbuchhaltung oder Kanzlei-Software-Export noch hinzu?
  • Wird pro Nutzer, pro Beleg oder pro gebuchtem Vorgang abgerechnet – und wie verändert sich das mit wachsendem Geschäftsvolumen?
  • Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit oder ist der Vertrag monatlich kündbar?
  • Ist ein GoBD-konformes Kassenbuch mit Festschreibung Teil des Grundpreises oder ein Zusatzmodul?
  • Fallen für den Kanzlei-Software-Export an den Steuerberater zusätzliche Gebühren an?
  • Wie hoch ist der einmalige Aufwand für die Migration bestehender Daten aus dem bisherigen System?

Der Gesamtblick: Softwarekosten sind nur ein Teil der Rechnung

Neben der reinen Softwarekosten-Betrachtung lohnt sich der Blick auf die Zeitersparnis: Wenn KI-Kontierung und automatischer Bankabgleich manuelle Buchungsarbeit reduzieren, sinkt der interne Zeitaufwand, unabhängig vom Softwarepreis selbst. Diese Zeitersparnis lässt sich pro Betrieb unterschiedlich beziffern, sollte aber bei einem reinen Preisvergleich zwischen Anbietern mitgedacht werden.

Am Ende zählt der Gesamtaufwand aus Softwarekosten, Migrationskosten und Kanzleikosten zusammen. Ein transparenter, funktionsunabhängiger Preis ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse macht diesen Vergleich einfacher, weil zumindest der Softwareanteil ohne versteckte Module kalkulierbar bleibt.

Häufige Fragen

Was kostet die KI-Buchhaltung genau?

Ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (Kleinst 125 €, Klein 150 €, Mittelgroß 300 €, Groß auf Anfrage; 1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat), unabhängig davon, welche der enthaltenen Funktionen genutzt werden. Es gibt keine separaten Zusatzmodule für Bankimport, Anlagenbuchhaltung, Kassenbuch oder Kanzlei-Software-Export; Steuererklärungen und Jahresabschluss sind im Abo enthalten.

Zahle ich zusätzlich für den Kanzlei-Software-Export?

Nein, der Kanzlei-Software-Export mit Buchungsstapel und Summen- und Saldenliste ist im Nutzerpreis enthalten und fällt nicht als separates Modul an.

Wie wird abgerechnet, pro Beleg oder pro Nutzer?

Abgerechnet wird pro Nutzer und Monat. Die Anzahl der Belege oder Buchungen hat keinen Einfluss auf den Preis, solange die Zahl der buchenden Personen gleich bleibt.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Die Buchhaltung ist monatlich kündbar, es besteht keine feste Mindestlaufzeit über den jeweils laufenden Monat hinaus.

Kostet die Migration aus einem bisherigen System extra?

Die Migration läuft über Saldenliste-, Bank- und Beleg-Upload, da kein direkter API-Import aus Fremdsystemen existiert – unabhängig vom bisher genutzten Anbieter. Der Aufwand hängt von der Anzahl der zu übertragenden Konten und offenen Posten ab.

Sind die Kosten meiner Steuerkanzlei im Buchhaltungs-Abo enthalten?

Nein, das Honorar der Kanzlei für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Beratung wird separat vereinbart und ist unabhängig vom Softwarepreis.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.