Handelsregister und Jahresabschluss

Einreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister und Unternehmensregister.

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Muss der Jahresabschluss im Handelsregister veröffentlicht werden?

Nein, der Jahresabschluss wird nicht direkt im Handelsregister veröffentlicht, sondern beim Bundesanzeiger eingereicht. Das Handelsregister enthält Unternehmensdaten wie Sitz, Geschäftsführung und Gesellschaftsvertrag. Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt über den elektronischen Bundesanzeiger.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsregister und Bundesanzeiger?

Das Handelsregister (geführt von Amtsgerichten) enthält rechtliche Informationen zu Unternehmen. Der Bundesanzeiger (betrieben von der Bundesanzeiger Verlag GmbH) ist die Plattform zur Offenlegung von Jahresabschlüssen. Beide sind über das Unternehmensregister abrufbar.

Wie reiche ich den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger ein?

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die Plattform publikations-plattform.de. Sie benötigen eine Registrierung, den Jahresabschluss als PDF oder XBRL sowie die Handelsregisternummer Ihres Unternehmens.

Das Unternehmensregister (unternehmensregister.de) ist ein zentrales Portal, das Daten aus Handelsregister, Bundesanzeiger und weiteren Registern bündelt. Hier können Jahresabschlüsse und Handelsregisterdaten eingesehen werden.

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co. KG) sind zur Einreichung verpflichtet. Die Größenklasse bestimmt den Umfang der einzureichenden Unterlagen.

Handelsregister und Jahresabschluss – Einreichung und Pflichten