Eröffnungsbilanz erstellen

Die Eröffnungsbilanz bei Gründung oder Geschäftsjahresbeginn – Aufbau, Pflichten und Praxis.

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Die Eröffnungsbilanz ist die Bilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres oder bei Unternehmensgründung. Sie muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen (Bilanzkontinuität, Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Eine Eröffnungsbilanz ist bei Gründung eines Unternehmens (Paragraph 242 Abs. 1 HGB) sowie zu Beginn jedes neuen Geschäftsjahres erforderlich. Bei laufendem Geschäftsbetrieb ergibt sie sich automatisch aus der Schlussbilanz des Vorjahres.

Bei einer GmbH-Gründung enthält die Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite die Stammeinlage (als Bankguthaben oder Sacheinlage) und auf der Passivseite das gezeichnete Kapital (mindestens 25.000 EUR) sowie ggf. Gründungskosten als Verbindlichkeit.

Bilanzkontinuität bedeutet, dass die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres identisch sein muss – sowohl in den Wertansätzen als auch in der Gliederung.

Die Eröffnungsbilanz bei Gründung ist nicht separat offenlegungspflichtig. Offengelegt wird der erste Jahresabschluss, der die Eröffnungsbilanz als Anfangsbestand enthält.

Eroeffnungsbilanz erstellen: Inhalt bei GmbH-Gruendung, Bilanzkontinuitaet und Stammkapital. Schritt fuer Schritt zum korrekten Anfangsbestand.

Eroeffnungsbilanz erstellen – GmbH-Gruendung und Geschaeftsjahrbeginn – Jahresabschluss.io

Die Eröffnungsbilanz markiert den finanziellen Startpunkt eines Unternehmens oder Geschäftsjahres. Bei einer GmbH-Gründung enthält sie das Stammkapital und die Einlagen. Im laufenden Betrieb entspricht sie der Schlussbilanz des Vorjahres. Hier erfahren Sie, wie Sie die Eröffnungsbilanz korrekt aufstellen.