Abschreibungen berechnen
AfA-Methoden, Nutzungsdauer und Abschreibungsregeln nach HGB.
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Eine Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands über seine Nutzungsdauer. Sie spiegelt den Werteverzehr wider und mindert den Gewinn.
Das HGB erlaubt die lineare Abschreibung (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer) und die leistungsabhängige Abschreibung. Die degressive Abschreibung ist im Handelsrecht grundsätzlich zulässig, steuerlich jedoch nur in bestimmten Zeiträumen.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Beispiele: Büromöbel 13 Jahre, Computer/Laptops 3 Jahre, Firmenfahrzeuge 6 Jahre, Gebäude 33-50 Jahre.
GWG sind abnutzbare, selbständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR netto. Sie können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden (Paragraph 6 Abs. 2 EStG). Alternativ gibt es den Sammelposten für Güter zwischen 250 und 1.000 EUR.
Bei dauerhafter Wertminderung muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden (Paragraph 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Beispiele: beschädigte Maschinen, uneinbringliche Forderungen oder veraltete Vorräte.
Planmäßige Abschreibungen erscheinen in der GuV (Position 'Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen') und im Anlagenspiegel, der Bestandteil des Anhangs ist.
Abschreibungen berechnen – AfA-Methoden, Nutzungsdauer und HGB
Abschreibungen nach HGB berechnen: Lineare AfA, Nutzungsdauer, GWG-Regelung und ausserplanmaessige Abschreibungen. Mit Beispielen und AfA-Tabelle.